Zollerklärung für grenzüberschreitende Flüge
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Grenzüberschreitende Direktflüge (ATC-Flugplan erforderlich!) nach/von Fricktal-Schupfart sind für nicht visumspflichtige Personen und ohne zollpflichtige Waren möglich. Neben der Einholung der Anflugbewilligung (PPR) muss zusätzlich die Zollerklärung ausgefüllt und frühestens 24 h mindestens aber spätestens 2 h vor dem geplanten Anflug bzw. vor dem geplanten Start ausgefüllt und gespeichert werden. (Das für den Rückflug benötigte Formular kann gleichzeitig erstellt und gespeichert werden.)
Spätestens 2 h vor der geplanten Landung / dem geplanten Start ist mit dem Flugdienstleiter auf Tel. Nummer +41 62 871 22 22 Kontakt aufzunehmen, damit dieser die gespeicherte Zollerklärung(en) aktivieren kann.
Ohne Tel. Bestätigung durch den Flugdienstleiter, dass die Zollerklärung aktiviert sei, ist kein Zoll-Einflug bzw. Zoll-Ausflug möglich.
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